Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit der vorbeugenden Unfallvermeidung und den bei einem Tauchunfall zu ergreifenden Maßnahmen vertraut gemacht werden. Der Spezialkurs Tauchsicherheit und Rettung besteht sozusagen aus zwei einzelnen Kursen, die thematisch eng beieinander liegen und so zu einem Kurs zusammengefasst wurden. Einerseits werden möglichst viele Gefahrenquellen angesprochen und eine mögliche Vermeidung dieser Gefahren besprochen, um das Tauchen möglichst sicher zu machen.

Der zweite Teil des Kurses, die Rettung, handelt darüber, wie man richtig reagiert, wenn der Buddy verunglückt oder man zu einem Unfall hinzu kommt. Wie reagiert man bei einem Unfall. Welche Maßnahmen ergreift man bei einem Landtauchgang, wie überwindet man die Hindernisse wie eine feste und hohe Bordwand oder die Wulst eines Zodiacs. Nach Abschluss des SK Tauchsicherheit und Rettung sollten diese Hindernisse keine mehr sein. Die Ausbildung und Brevetierung erfolgt nach den strengen Regeln der CMAS Germany.

Nach Abschluss des Kurses soll der Schüler

  • sich der besonderen Bedeutung einer vorbeugenden Unfallvermeidung bewusst sein
  • Tauchgänge so durchführen können, dass Situationen, die zu Problemen oder gar Unfällen bei sich selbst oder bei Mittauchern führen könnten, soweit möglich bereits im Ansatz vermieden werden
  • Unfallsituationen beherrschen
  • Rettungs-, Berge- und Transporttechniken im Wasser und an Landdurchführen können
  • Erste-Hilfe- und Reanimationstechniken anwenden können
  • den effizienten Rettungs- und Signalmitteleinsatz kennen
  • die Rettungskette kennen und einleiten können

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich
  • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien der SUB, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern unter 14 und über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr.

 

Erforderliche Ausbildungsstufe:

CMAS*, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der S.U.B.-Äquivalenzliste.

 

Anzahl der Pflichttauchgänge (Taucherfahrung):

30

 

Inhalte:

4 Unterrichtseinheiten Tauchtheorie, 6 praktische Übungen, nur zum Teil Tauchgänge.