Voraussetzungen

  • Der Bewerber muss mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich.
  • Vor Beginn der praktischen Übungen muss der Bewerber eine gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung vorlegen. Diese darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Sonderregelung

Bei Vorlage des CMAS Grundtauchschein entfällt Übung 1 und für die Theorieprüfung ist nur der Ergänzungsbogen auszufüllen.

 

Schriftliche Prüfung

Auf einem vom CMAS Apnoe-Tauchlehrer vorgelegten Fragebogen der CMAS müssen innerhalb der vorgeschriebenen Zeit die Fragen beantwortet werden. Bestimmungen über Bestehen bzw. Nichtbestehen sind auf dem Fragebogen angegeben.

 

Praktische Übungen

  • 25m Streckentauchen. Schwimmbad od. Freigewässer
  • Eingewöhnungstauchgang (Ausrüstung abstimmen) Freigewässer
  • 5m Streckentauchen in 5m Wassertiefe Schwimmbad od. Freigewässer
  • 8m Tieftauchen Freigewässer

Erläuterungen

  • Alle Übungen werden in kompletter Ausrüstung absolviert, d.h. Neoprenanzug,. Bleigürtel mit Gewicht (wenn erforderlich), Maske, Flossen und Schnorchel.
  • Insgesamt sind mindestens 4 Apnoe-Tauchgänge für die Übungen zu absolvieren.
  • Für jede Übung sind die Techniken: Vorbereitung (Entspannung), Atemtechnik, Schwimmstil, Tarierung zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.

Sicherheitskriterien

  • Hyperventilation ist bei allen Übungen nicht erlaubt.
  • Beim Apnoe-Tauchen soll der Kandidat selbständig nach der Übung seine Brille abnehmen und seine vollständigen Namen sprechen können.
  • Die Gewichtsmenge am Bleigürtel, wenn erforderlich, muss so abgestimmt sein, dass der Kandidat ab 3m Wassertiefe selbständig ohne Flossenbenutzung auftreibt.